Batterienverordnung

Bitte beachten Sie:
Laut Batterieverordnung des Bundesministeriums für Umwelt ist jeder Verkäufer von Kfz-Starterbatterien gesetzlich dazu verpflichtet, ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn im Gegenzug keine alte Batterie des gleichen oder eines ähnlichen Typs abgegeben wird.

Bei Kauf einer Batterie müssen wir Ihnen somit ein Pfand von 7,50€ berechnen.

Bei Rückgabe Ihrer alten Batterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle lassen Sie sich mittels Stempel und Unterschrift auf der von uns erhaltenen Rechnung die Entsorgung bestätigen und senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer zur Erstattung des Pfandes per E-Mail oder Fax an uns zurück. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand nicht zulässig.)

Endverbraucher sind dazu verpflichtet, Altbatterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Batterien dürfen nicht in den Hausmüll.

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